Kommentar zu Testament errichten
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Habs gefunden.
Zitat:
Enterbungsgründe sind z.B. grober Undank gegen den Erblasser, Kerkerstrafe wegen eines Verbrechens oder ein beharrlich anstößiger Lebenswandel.
Erbunwürdigkeit: Wer gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Handlung vorsätzlich begangen hat, die mit über 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, oder sich zwischen Eltern und Kindern ergebenen Pflichten gröblich vernachlässigt hat, ist so lange des Erbrechtes unwürdig, als dich nicht den Umständen entnehmen lässt, dass ihm der Erblasser vergeben hat.
Hoffe ich konnte dir helfen :)