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Testament errichten

Hallo,

du kannst natürlich dein Erbe an eine gemeinnützige Organisation spenden, manche Organisationen werben sogar dafür. Am Besten lässt du ein Testament bei einem Rechtsanwalt bzw. Notar verfassen, damit Du auch sicher sein kannst, daß es Rechtsgültigkeit hat.

LG

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Antworten (6)
    • Ich hab mal eine Frage an die Runde, vl. kennt sich wer aus Österreich damit aus:

      Da ich demnächst mein Testament verfassen möchte, stellt sich mir folgende Überlegung. Ich hab in mehreren Quellen gelesen, dass man als Erben nur Personen einsetzen kann. Da ich aber meine Ersparnisse (und sonstige Fahrnisse) zur Gänze einer gemeinnützigen Organisation (also keiner natürlichen Person) hinterlassen, möchte (um meine verhassten Erzeuger davon auszuschließen) würd ich gerne wissen, ob das rechtlich überhaupt möglich ist? Ich würde mich jedenfalls sehr wundern, wenn es nicht gehen würde..

      • Hallo,

        du kannst natürlich dein Erbe an eine gemeinnützige Organisation spenden, manche Organisationen werben sogar dafür. Am Besten lässt du ein Testament bei einem Rechtsanwalt bzw. Notar verfassen, damit Du auch sicher sein kannst, daß es Rechtsgültigkeit hat.

        LG

        • Man kann die Eltern vom Testament ausschliesen. Falls du keine Frau oder Kinder hast, wäre die Eltern die alleinerben, aber du kannst sie durch "grobe Undankbarbeit" (wies im Gesetz steht) ausschliessen.

          Wenn ich das Buch finde, poste ich dir die gesetzliche Lage.

          • Habs gefunden.

            Zitat:

            Enterbungsgründe sind z.B. grober Undank gegen den Erblasser, Kerkerstrafe wegen eines Verbrechens oder ein beharrlich anstößiger Lebenswandel.

            Erbunwürdigkeit: Wer gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Handlung vorsätzlich begangen hat, die mit über 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, oder sich zwischen Eltern und Kindern ergebenen Pflichten gröblich vernachlässigt hat, ist so lange des Erbrechtes unwürdig, als dich nicht den Umständen entnehmen lässt, dass ihm der Erblasser vergeben hat.

            Hoffe ich konnte dir helfen :)

            • Danke für die Antworten, gut dass es möglich ist, eine juristische Person als Alleinerbe einzusetzen. Ja, das mit dem Notar hab ich mir eh überlegt, es gibt ja ein öffentliches Testamentsregister in Österreich.

              @BieHDC

              Das wäre in meinem Fall leider nicht anwendbar, da es keine offenkundigen Gründe bzw. oder von vornherein strafbare Handlungen gibt, die sowas rechtfertigen würden (wie z.B. bei sexuellem Missbrauch). Und selbst sowas müßte man den Eltern erst Mal nachweisen, aber in meinem Fall kann ich das sowieso vergessen..ist aber eh nicht nötig..

              • Hallo solitude,

                Du kannst Deine Eltern zwar lt. Gesetz  enterben. Ein Pflichterbteil steht Ihnen dennoch zu ( haben nur Anspruch auf Geld) Das sind 25% des gesetztlichen Erbanspruches. Zumindest in Deutschland ist das so.

                 

                Viele Grüße

                 

                 

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