-
kurz nochmal zum fachlichen aus arbeits- und sozialrecht, bitte darauf achten in welchem land du bist, in AT hat man nur 52 wochen anspruch auf krankenentgelt, für einen neuen vollen anspruch muss man mindestens 13 wochen durchgehend arbeitsfähig sein. gilt auch für arbeitslosengeld- bzw. notstandshilfe-bezieher.
hier noch infos: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Krankenstand_und_Arbeitslosigkeit.html
krankenentgelt:
also ab dem 4. tag 50% und ab dem 43. tag 60% von der bemessungsgrundlage, bis 4. tag zahlt das AMS weiter.entgeltfortzahlungsanspruch bei einem aufrechten dienstverhältnis sieht natürlich anders aus, je nachdem wie lange man bei der firma ist hat man einige wochen anspruch auf fortzahlung des gehalts bzw. des lohnes.
Du kannst dich in Österreich an das AMZ wenden, die bieten Arbeitspsychologen an, wenn du eine Bestätigung für das AMS benötigst. Die andere Variante ist: Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigskeitspension, aber trotz neurologischer Untersuchung würde selbst eine schwere Depression nicht ausreichen, dass du diese erhältst. Des weiteren gibts da für U50 seit heuer Änderungen..
http://media.arbeiterkammer.at/wien/AKAktuell_Nr_4_2014.pdf
Wie auch immer, du solltest dich vorher bei Spezialisten informieren, rechtlich zb bei deiner Arbeiterkammer, je nach Bundesland.